Logo_Web

Die Miet­be­dingun­gen von Fe­ri­e­part­ner Dänemark

Die al­l­ge­me­i­nen Miet­be­dingun­gen von Fe­ri­e­part­ner.

§ 1. Miet­ver­trag 

Der Miet­ver­trag bestätigt das Miet­ver­hält­nis zwischen Mieter und Ei­gentü­mer des Mie­tob­jekts, wobei Fe­ri­e­part­ner Danmark (na­ch­fol­gend FD) nur die Ver­mitt­lung zwischen diesen beiden übernimmt. Das Miet­ver­hält­nis umfasst das im Miet­ver­trag genannte Mie­tob­jekt mit da­zu­ge­höri­gen Aus­stat­tungskri­te­ri­en. 

FD ist die Partei, die das Mie­tob­jekt dem Mieter im Namen des Ei­gentü­mers und auf Kosten und Gefahr des Ei­gentü­mers zur Verfügung stellt, und FD hat das aus­schließli­che Recht, die Ver­mie­tung des Mie­tob­jekts zu ver­mit­teln.  

Bei Miet­ver­trä­gen, die über die In­ter­net­sei­te ge­s­chlos­sen werden, wird der Miet­ver­trag an die vom Mieter an­ge­ge­be­ne E-Mailadres­se gesendet. Mieter, die keine E-Mailadres­se haben, werden gebeten, sich direkt an das regionale FD Büro zu wenden, damit der Miet­ver­trag per Post versendet wird. 

Abspra­chen zwischen dem Mieter und FD, die diese Miet­be­dingun­gen ändern oder aufheben, bedürfen der Schrift­form. Solche möglichen Än­der­un­gen bewirken nicht, dass die übrigen Be­stim­mun­gen der Miet­be­dingun­gen – weder teilweise noch vollstän­dig – unwirksam werden. 

§ 2. Teil­ne­h­mer / Nutzung 

Das Mie­tob­jekt darf nicht von mehr Personen (inklusive Kinder) bewohnt oder benutzt werden als auf In­ter­net­sei­te oder Miet­ver­trag angegeben. Haustiere dürfen nur mit­ge­bra­cht werden, sofern dies aus dem Miet­ver­trag her­vor­geht.   

Wird das Mie­tob­jekt nicht im Sinne der Ri­cht­li­ni­en des Ei­gentü­mers und von FD, des anwend­ba­ren Rechts oder der öf­fent­li­chen Ordnung im Al­l­ge­me­i­nen genutzt, hat FD oder der Ei­gentü­mer das Recht auf Zugang zum Mie­tob­jekt, und bringt der Mieter nicht sofort die An­ge­le­gen­heit in Ordnung, kann der Mieter ohne Vor­ankün­di­gung des Mie­tob­jekts verwiesen und der Vertrag gekündigt werden, ohne dass der Mieter das Recht auf Rück­er­stat­tung der Miete hat.  

Ve­re­in­barun­gen zur Belegung des Mie­tob­jek­tes mit mehr Gästen als im Miet­ver­trag angegeben und über die Nutzung des Mie­tob­jekts für andere Zwecke als Urlaub sind vorab mit dem Ei­gentü­mer zu klären. Diese Klärung wird durch das FD Büro vor Ort über­nom­men. 

§ 3. Reinigung / Ve­rantwortung 

Die En­dre­i­ni­gung des Mie­tob­jekts nach Ablauf des Miet­ver­hält­nis­ses ist im Mietpreis enthalten, sofern im Miet­ver­trag nichts anderes angegeben ist. Der Mieter ist ver­p­fli­ch­tet, das Mie­tob­jekt in auf­geräum­tem Zustand zu hin­ter­las­sen. 

Der Mieter ist während der Miet­pe­ri­o­de für das Mie­tob­jekt und dessen gesamtes Inventar ve­rantwort­lich. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter ver­p­fli­ch­tet, FD umgehend davon zu un­ter­ri­ch­ten. Die Deckung even­tu­el­ler Schäden am Inventar hat einen Selb­st­be­halt von 1.000, - DKK. Schäden, welche nicht bis zur Abreise mit­ge­teilt wurden, werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Miet­pe­ri­o­de auftreten, werden sch­nellst­mög­lich behoben und sind vom Mieter vor Abreise zu ersetzen. Seitens FD ist keine Ver­si­cher­ung ab­ge­s­chlos­sen, die dem Mieter oder dessen Habe während der Miet­pe­ri­o­de Ver­si­cher­ungs­schutz gewährt. 

§ 4. Za­hlungs­be­dingun­gen 

Mit Ver­trags­abs­chluss über­sen­det FD den Miet­ver­trag an den Mieter. Glei­chzei­tig wird eine umgehende Anzahlung in Höhe von 25 % des Miet­be­tra­ges fällig. Der Re­st­be­trag ist auf Grund der Za­hlungs­ver­p­fli­ch­tun­gen von FD gegenüber dem Ei­gentü­mer bis 70 Tage vor Miet­be­ginn zu en­tri­ch­ten. Bei Ver­trags­abs­chluss weniger als 70 Tage vor Miet­be­ginn ist der gesamte Miet­be­trag sofort bei Erhalt des Miet­ver­tra­ges zur Zahlung fällig. Sofern der volle Miet­be­trag nicht re­ch­tzei­tig ein­beza­hlt wird, ist FD be­re­ch­tigt, den Miet­ver­trag fristlos zu kündigen. Der Mieter verliert dabei den gezahlten Miet­be­trag und haftet weiterhin für die Zahlung des Re­st­be­trags der Miete. 

Bei Abschluss des Miet­ver­trags über die In­ter­net­sei­te kann der Mieter zwischen Zahlung der Miete per Bankü­berwei­s­ung oder mit Za­hlungskar­te wählen. Wird die Zahlung per Za­hlungskar­te gewählt und ist der Miet­be­trag in mehrere Raten auf­ge­teilt, werden die Raten au­to­ma­ti­sch an den an­ge­ge­be­nen Za­hlungs­ter­mi­nen abgebucht. Ebenso können etwaige Me­hrko­sten für Verbrauch nach der Abreise im Zu­s­am­men­hang mit der En­da­bre­chnung als letzte Rate ein­gezo­gen werden. Der Mieter erteilt seine Einwil­li­gung zur au­to­ma­ti­s­chen Zahlung der Miete und der En­da­bre­chnung und kann diese Einwil­li­gung jederzeit durch schrift­li­che Mit­teil­ung an FD wi­der­ru­fen. Die Kar­ten­da­ten werden sicher und ver­s­chlüs­selt über unseren Za­hlungs­di­enst­lei­ster ge­spei­chert.  

Verliert die Za­hlungskar­te zwischen den genannten Za­hlungs­ter­mi­nen ihre Gül­tig­keit oder kann FD aus anderen Gründen den fälligen Betrag nicht abbuchen, erhält der Mieter eine In­for­ma­tion per E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Link, auf den der Mieter ver­p­fli­ch­tet ist, zu klicken, um FD die neuen Kar­ten­da­ten mitzu­tei­len. Das Einsenden der Daten erfolgt über eine sichere Ver­bin­dung. 

Bei Stor­ni­er­ung des Miet­ver­tra­ges seitens des Mieters werden evtl. Beträge gemäß § 7 auf die bei der Buchung genannte Za­hlungskar­te zurück­er­stat­tet. 

Alle Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Son­de­raus­stat­tung und derg­lei­chen, es sei denn in der Ob­jekt­be­schrei­bung ist etwas anderes angegeben. Diese Lei­stun­gen werden gesondert in Rechnung gestellt, und FD behält sich Prei­sän­der­un­gen vor, die auf Än­der­un­gen der Ver­brau­cher­prei­se zurück­zuführen sind. 

Prei­ser­höhung infolge geän­der­ter Währungs­kur­se: 

Kommt es nach Abschluss des Miet­ver­tra­ges zu Kursän­der­un­gen in der Währung, in welcher das Fe­ri­en­haus ab­ge­re­ch­net wird oder in welcher FD das Fe­ri­en­haus mit dem Ei­gentü­mer abrechnet, so kann die Miete im Ver­hält­nis um denselben Prozent­satz erhöht werden, um den sich die Währung zum Zeitpunkt des Ver­trags­abs­chlus­ses geändert hat. FD ist ver­p­fli­ch­tet, den Mieter umgehend über diese Änderung zu in­for­mi­e­ren. Auf Verlangen muss die Änderung des Währungs­kur­ses do­ku­men­ti­ert werden. Nur wenn die Mie­ter­höhung 10 % über­steigt, ist der Mieter be­re­ch­tigt, den Miet­ver­trag zu stor­ni­e­ren. 

§ 5. Kaution 

Bei Ve­re­in­barung über die Zahlung einer Kaution für das Miet­ver­hält­nis wird die Kaution zusammen mit der zweiten Ra­ten­za­hlung ein­gezo­gen. Die Kaution dient zur Sicherung der Ver­p­fli­ch­tun­gen des Mieters gemäß dem Miet­ver­trag und wird zurück­er­stat­tet, sobald eine zufri­e­den­stel­len­de Kontrolle des Mie­tob­jekts dur­ch­geführt wurde, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Abreise. Ver­brau­chsko­sten werden mit der Kaution ver­re­ch­net. Sollt die Kaution den aus­ste­hen­den Betrag gemäß der En­da­bre­chnung nicht decken, behält sich FD das Recht vor, ver­blei­ben­de fällige Beträge von der ge­ge­be­nen­falls an­ge­ge­be­nen Za­hlungskar­te abzu­bu­chen. 

§ 6. Re­k­la­ma­tio­nen 

Sollten wider Erwarten Re­k­la­ma­tio­nen in Zu­s­am­men­hang mit dem Mie­tob­jekt auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das Mie­tob­jekt bei FD schrift­lich zu melden. Re­k­la­ma­tio­nen in Zu­s­am­men­hang mit un­zu­rei­chen­der Reinigung sind dem FD Büro vor Ort un­verzüg­lich mitzu­tei­len. An­de­ren­falls übernimmt der Mieter die Haftung für evtl. Fehler und Schäden, vgl. § 3. 

§ 7. Stor­ni­er­ung / Än­der­un­gen 

Bei Stor­ni­er­ung des Miet­ver­tra­ges bis 70 Tage vor Miet­be­ginn 

sind 25 % der Brut­to­mie­te zu bezahlen, jedoch min­de­stens EUR 70,-. Bei einer Stor­ni­er­ung bis zum An­rei­se­tag sind 80% und bei Ni­ch­ter­s­che­i­nen des Mieters sind 100 % des Miet­prei­ses fällig. Der Mieter ist be­re­ch­tigt den Nachweis zu führen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht ein­ge­tre­ten ist. Der ab­ge­s­chlos­se­ne Miet­ver­trag fällt nicht unter die Be­stim­mun­gen des Wi­der­ruf­s­re­chts. 

Die Änderung des Miet­ver­tra­ges ist nur innerhalb derselben Saison und bis späte­stens 70 Tage vor Miet­be­ginn möglich, und es wird eine Gebühr in Höhe von EUR 70,- berechnet. Danach ist eine Änderung des Miet­ver­tra­ges nicht mehr möglich. Die Be­stel­lung von zusätzli­chen Lei­stun­gen kann bis späte­stens drei Tage vor Anreise ent­ge­gen­genom­men werden.  Bei Stor­ni­er­ung oder Änderung des Miet­ver­trags können mögliche Gebühren nicht zurück­geza­hlt werden. 

Rei­serück­tritts­ver­si­cher­ung bei Krankheit (Teil der Si­cher­heits­ga­ran­tie) 

Bei der Buchung eines Mie­tob­jekts bei FD wird au­to­ma­ti­sch eine Rei­serück­tritts­ver­si­cher­ung ohne Selb­st­be­halt für den Krank­heits­fall ab­ge­s­chlos­sen. FD bietet diese Ver­si­cher­ung über folgende Ge­sells­chaft an: Tryg A/S. Even­tu­el­le Fragen zu der Ver­si­cher­ung können an FD gerichtet werden. 

Die Ver­si­cher­ungs­be­dingun­gen befinden sich auf www.fe­ri­e­part­ner.de, der In­ter­net­sei­te von FD, und werden auf Wunsch gern zu­ge­s­chi­ckt. 

§ 8. Prei­s­ga­ran­tie (Teil der Si­cher­heits­ga­ran­tie) 

Wenn das gebuchte Mie­tob­jekt im gleichen Zeitraum und unter gleichen Be­dingun­gen, aber zu einem niedri­ge­ren Preis in der gleichen Währung z. B. über ein In­ter­net­por­tal gebucht werden kann, wird dem Mieter die Prei­s­dif­fe­renz zurück­er­stat­tet. 

§ 9. Höhere Gewalt und un­gewöhn­li­che Ereig­nis­se  

Wenn FD und/oder der Ei­gentü­mer an der Erfüllung des Miet­ver­tra­ges gehindert werden, kann FD den Miet­ver­trag ohne Vor­ankün­di­gung aufgrund höherer Gewalt und/oder außer­gewöhn­li­cher Umstände stor­ni­e­ren. Dazu zählen, aber nicht aus­schließlich, Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg, Natur- und Umwelt­ka­ta­strop­hen, Über­s­chwem­mung, andere außer­gewöhn­li­che Wet­ter­be­dingun­gen, Cy­be­ran­griff/Ha­ck­e­ran­griff, Gren­zs­chließung oder andere Be­schrän­kun­gen, die das Antreten des Miet­ver­hält­nis­ses unmöglich machen. Unabhän­gig davon, ob dies bei Abschluss des Miet­ver­trags vor­her­se­h­bar ist oder nicht, sind FD und der Ei­gentü­mer be­re­ch­tigt, den Miet­ver­trag zu kündigen, da weder FD noch der Ei­gentü­mer haftbar gemacht werden können. FD ist in den genannten Fällen be­re­ch­tigt, die vom Mieter bereits gezahlten Miet­be­trä­ge zur Deckung aller ents­tan­de­nen Kosten, ein­s­chließlich der mit dem Abschluss und der Be­en­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses ver­bun­de­nen Verkaufs- und Bu­chungsko­sten, ein­zu­be­hal­ten. 

§ 10. Bran­chen­ve­re­in der Fe­ri­en­haus­ver­mitt­ler 

FD ist Mitglied im Bran­chen­ve­re­in der Fe­ri­en­haus­ver­mitt­ler (Fe­ri­e­hus­ud­le­jer­nes Bran­che­for­e­ning) und folgt selb­st­ver­ständ­lich den ethischen Regeln, die für die Ve­re­in­s­mit­g­lie­der gelten. Sollte es im Zu­s­am­men­hang mit dem Miet­ver­hält­nis zu Problemen kommen, die nicht zur Zufri­e­den­heit des Mieters gelöst werden können, hat dieser die Mög­li­chkeit, die An­ge­le­gen­heit dem Be­schwer­deaus­schuss des Vereins (Fe­ri­e­hus­ud­le­jer­nes Bran­che­for­e­nings Ankenævn) vorzu­le­gen. Genauere In­for­ma­tio­nen über den Be­schwer­deaus­schuss finden sich unter www.fe­ri­e­hus­kla­ge.dk/de. Al­ter­na­tiv kann eine Be­schwer­de über das Online-Be­schwer­depor­tal der EU-Kom­mis­sion https://european-union.europa.eu/contact-eu/make-complaint_de ein­ge­rei­cht werden. 

§11. Kom­mu­ni­ka­tion und Marketing 

Die Kon­tak­t­in­for­ma­tio­nen des Mieters sind ver­traulich und werden nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. FD ist be­re­ch­tigt, die an­ge­ge­be­nen Kon­tak­t­da­ten zu Mar­ke­tingzweck­en zu verwenden und dem Mieter neue Ser­vi­ce­mit­teil­un­gen und relevante Angebote via E-Mail oder SMS zuzu­sen­den.  

Der Mieter hat jederzeit die Mög­li­chkeit, FD mitzu­tei­len, dass er keine In­for­ma­tio­nen von FD erhalten möchte. Das muss per Mail an info@fe­ri­e­part­ner.dk erfolgen. 

§ 12. Ju­gend­grup­pen 

Es gilt ein Min­destal­ter für Ju­gend­grup­pen von 25 Jahren für Gruppen ab drei Personen. Dieses gilt nicht für junge Leute, die mit den Eltern Urlaub machen, oder für zwei junge Menschen, die gemeinsam ein Haus mieten. Kon­trol­l­be­su­che sind möglich. 

§ 13. Druck­fe­h­ler 

Für evtl. Druck- oder Bild­fe­h­ler übernimmt FD keine Haftung.  

§ 14. Ge­ri­chts­stand und Re­chtswa­hl 

Ge­ri­chts­stand ist der Ge­ri­chts­bezirk, in dem sich das Mie­tob­jekt befindet, oder das Gericht in Fre­de­riks­berg. Anwend­ba­res Rechts ist dänisches Recht. 

§ 15. Ver­ar­bei­tung per­so­nen­bezo­ge­ner Daten 

Um dem Wunsch gerecht zu werden, das Mie­tob­jekt zu mieten, und damit FD und der Ei­gentü­mer den Miet­ver­trag erfüllen können (gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b der EU-Da­tens­chutz­grund­ver­ord­nung), benötigt FD die Iden­ti­fi­ka­tions- und Kon­tak­t­da­ten des Mieters, d. h. Name, Anschrift, Te­le­fon­num­mer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden unter anderem dazu verwendet, um dem Mieter eine Be­stäti­gung und einen Miet­ver­trag zu senden. Darüber hinaus benötigt FD die Kon­to­in­for­ma­tio­nen des Mieters zur Abre­chnung der Kaution nach der Miet­pe­ri­o­de. Um generell allen Gästen das beste Erlebnis zu bieten, bittet FD in der Regel auch um den Namen und das Alter aller Über­na­ch­tungs­gä­ste. Alle Daten werden erhoben, um si­cherzu­stel­len, dass der Mieter eine pro­fes­sio­nel­le und ord­nungs­gemäße Be­hand­lung erhält, sowie für laufende interne Sta­ti­sti­ken. 

Der Ei­gentü­mer kann nur den Namen des Mieters sehen, aber nicht die anderen Kon­tak­t­da­ten des Mieters sofern dies zur Dur­chführung nicht notwendig ist. FD gibt keine Mie­te­r­in­for­ma­tio­nen ohne Zustim­mung des Mieters an Dritte weiter. FD kann jedoch die Daten der Mieter an Un­ter­ne­h­men wei­ter­ge­ben, die mit FD verbunden sind, soweit dies für die Erfüllung der Pflichten von FD gegenüber dem Mieter er­for­der­lich ist. Darüber hinaus kann FD die Daten des Mieters an Behörden wei­ter­ge­ben, wenn dies ge­setzlich vor­ge­s­chri­e­ben ist. 

Weitere In­for­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­bezo­ge­nen Daten durch FD erhalten Sie in der Da­tens­chutzer­klärung auf der In­ter­net­sei­te von FD oder indem Sie FD unter info@fe­ri­e­part­ner.dk kon­tak­tie­ren. 

§ 16. „A–Z“ – wis­senswer­te In­for­ma­tio­nen 

Auf der Website finden Sie unter dem Menüpunkt „A–Z“ wis­senswer­te In­for­ma­tio­nen von FD, die das Miet­ver­hält­nis betreffen und ein in­te­gra­ler Be­stand­teil des Miet­ver­trags sind. Die wis­senswer­ten In­for­ma­tio­nen „A–Z“ finden Sie auf der In­ter­net­sei­te von FD unter  https://www.fe­ri­e­part­ner.de/ge­s­cha­efts­be­dingun­gen/a-z/

Datum: Dezember 2025