Im Angelurlaub in Dänemark abwechslungsreich und bequem angeln
Dänemark hat eine abwechslungsreiche Küstenlinie von sage und schreibe 7300 km und eignet sich daher ideal für einen Angelurlaub. Steilküsten und flache Sandstrände wechseln einander ab und haben sowohl Anfängern als auch erfahrenen Anglern viel zu bieten. Ein Ferienhaus ist für das Angeln wie geschaffen. Die meisten unserer Ferienhäuser liegen dicht an der Küste und es ist niemals weit zu einem Fischgewässer, ganz egal ob Sie auf See, an der Küste oder in Süßwasser angeln möchten.
Spezielle Ferienhäuser in Dänemark zum Angeln
Wir bieten auch speziell ausgerüstete Dänemark Ferienhäuser zum Angeln an. Diese kennzeichnen sich durch
- Extra Platz zum Säubern der Fische
- Gefriermöglichkeit des Fangguts
- Platz zum Trocknen der Anglerkleidung
- Karte über das Angelgebiet
- Informationsmaterial über einzuhaltende Vorschriften und viele gute Tipps
- Karte über die direkte Umgebung speziell zum Angeln
- Je nach Gebiet, auch eine Gezeitentabelle (falls relevant)
Wo die Fische gut beißen
Sämtliche Feriepartner Danmark-Büros bieten Broschüren mit örtlichen Angelmöglichkeiten an. Nehmen Sie mit dem örtlichen Büro Kontakt auf und lassen Sie sich darüber informieren, wo Sie die besten Chancen für einen guten Fang haben. Dort kann man Sie auch an die örtlichen Anglervereine/-geschäfte verweisen, die Ihnen mit Ausrüstung und Ratschlägen weiterhelfen können.
Angelschein nicht vergessen
Alle Angler zwischen 18 und 65 Jahren müssen einen staatlichen Angelschein mitführen, der für einen Tag, eine Woche oder ein Jahr ausgestellt werden kann. Der Angelschein kann in Fremdenverkehrbüros oder im Internet gekauft werden. Manche Seen und Bäche sind an Anglervereine verpachtet.Wenn Sie in privaten Seen oder Bächen fischen möchten, ist dafür außerdem eine spezielle Angelkarte erforderlich, die im Internet gekauft werden kann. Bitte beachten Sie, dass an manchen Stellen ein Angelverbot besteht.
Film: Angeln in Dänemark
Hier kommen Sie weiter:
Mindestmaße und Schonzeiten
Das Fischereigesetzt legt Mindestmaße und Schonzeiten für bestimmte Fisch- und Krebsarten fest.Falls Fische in ihrer Schonzeit gefangen werden oder die Mindestmaße nicht erreichen, müssen sie wieder ausgesetzt werden.
| Schonzeiten: |
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Mindestmaße: |
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Lachs
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16.11-15.01 |
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Lachs |
60 cm |
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Forelle
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16.11-15.01 |
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Meerforelle |
40 cm |
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Meerforelle
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16.11-15.01 |
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Bachforelle |
30 cm |
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Regenbogenforelle
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16.11-15.01 |
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Blaufelchen/Schwebrenke |
36 cm |
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Äsche
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15.03-15.05 |
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Äsche |
33 cm |
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Zander
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01.05-31.05 |
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Hecht |
40 cm |
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Blaufelchen/Schwebrenke
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01.11-31.01 |
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Zander |
50 cm |
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Hecht
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01.04-30.04 |
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Barsch |
20 cm |
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Schnäpel
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01.01-31.12 |
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Aal |
45 cm |