Allgemeine Geschäftbedingungen 2013
§ 1. Mietvertrag
Der Mietvertrag bestätigt das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wobei Feriepartner Danmark (im Folgenden FP) die Vermittlung zwischen diesen beiden übernimmt. Das Mietverhältnis umfasst das im Mietvertrag genannte Mietobjekt mit dazugehörigen Spezifikationen.
Absprachen zwischen dem Mieter und FP, die diese Mietbedingungen modifizieren oder aufheben bedürfen der Schriftform. Solche evt. Änderungen bewirken nicht, dass der Mietvertrag – weder teilweise noch in seiner Gesamtheit – unwirksam wird.
§ 2. Teilnehmer
Das Mietobjekt darf nicht von mehr Personen bewohnt werden als im Katalog oder im Mietvertrag angegeben. Kinder, die älter als zwei Jahre sind, gelten als Person. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, sofern dies aus dem Mietvertrag hervorgeht.
§ 3. Reinigung / Verantwortlichkeit
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten und am Ende der Mietperiode in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand zu übergeben. Wurde nach Ermessen des Vermittlers keine Endreinigung durchgeführt, wird FP diese auf Kosten des Mieters nachträglich durchführen lassen. Eine Endreinigung kann bei FP gegen Gebühr bestellt werden. Es ist dem Mieter, aus Rücksicht auf die Haftung, die gegenüber dem Besitzer des Mietobjektes besteht, nicht gestattet, seine o.g. Reinigungsverpflichtung auf Dritte zu übertragen.
Der Mieter ist während der Mietperiode für das Mietobjekt und dessen gesamtes Inventar verantwortlich. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter verpflichtet FP umgehend davon zu unterrichten. Schäden, welche nicht bis zur Abreise mitgeteilt werden, werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietperiode auftreten, werden schnellstmöglich behoben und sollen vor Abreise ersetzt werden (siehe hierzu: Versicherungsbedingungen). Seitens FP ist keine Versicherung abgeschlossen, die dem Mieter oder dessen Habe während der Mietperiode Versicherungsschutz gewährt.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss übersendet FP den Mietvertrag an den Mieter. Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages zuzüglich eventuelle Versicherungs- und Bearbeitungsgebühr wird sofort fällig. Der Restbetrag ist bis 60 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Bei Vertragsabschluss weniger als 60 Tage vor Mietbeginn, ist der Mietbetrag sofort bei Erhalt des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Sofern der Mietbetrag nicht rechtzeitig einbezahlt wird, ist FP berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Alle Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Sonderausstattung und dergleichen. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, und FP behaltet sich Preisänderungen vor, die auf Änderungen der Verbraucherpreise zurückzuführen sind.
§ 5. Kaution
FP ist berechtigt eine Kaution zu erheben, die zusammen mit der zweiten Rate des Mietbetrages zur Zahlung fällig wird. Die Kaution, die als Sicherheit für die Pflichten des Mieters dient, wird spätestens zwei Wochen nach Abreise zurückgezahlt, sofern eine zufrieden stellende Kontrolle des Mietobjektes durchgeführt wurde. Die Verbrauchskosten können mit der Kaution verrechnet werden.
§ 6. Reklamationen
Sollten wider Erwarten Reklamationen in Zusammenhang mit dem Mietobjekt auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das Mietobjekt bei FP schriftlich zu melden. Reklamationen in Zusammenhang mit unzureichender Reinigung sind FP unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Haftung für evt. Fehler und Mängel, vgl. § 3.
§ 7. Stornierung / Änderung
Im Falle des Rücktritts vom Vertrage bis 60 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren in Höhe von 20% der Bruttomiete zu entrichten, jedoch mindestens EUR 70,-. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist 80% zu entrichten. Bei Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichterscheinen ist 100 % des Preises zu entrichten. Der Mieter ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht eingetreten ist.
Bei Änderungen des Mietvertrages bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn ist eine Gebühr in Höhe von EUR 35,- zu entrichten. Danach ist eine Änderung des Mietvertrages nicht mehr möglich.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrage erfolgt keine Rückzahlung der evt. Versicherungs- und Bearbeitungsgebühren.
§ 8. Krankheitsbedingte Stornierung / Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss eines Urlaubsvollschutzpaketes oder mindestens eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung. FP bietet diese Versicherung über folgende Gesellschaft an: Gouda Rejseforsikring A/S. Eventuelle Fragen zu der Versicherung können an FP gerichtet werden.
Die Versicherungsbedingungen befinden sich auf der Internetseite www.feriepartner.de und werden auf Verlangen gern zugeschickt. Die Höhe der Versicherungsprämien geht ebenfalls aus der Internetseite oder dem Ferienhauskatalog hervor. Im Falle einer Stornierung wird die Versicherungsprämie nicht zurückgezahlt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet FP zusammen mit der Bestätigung und dem "Haus-Voucher" an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung. Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von FP geschützt.

§ 9. Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kann seitens FP infolge des Eintretens von höherer Gewalt, Streik oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflusses von FP liegen, fristlos gekündigt werden.
§ 10. Branchenverein der Ferienhausvermittler
FP ist Mitglied im Branchenverein der Ferienhausvermittler und folgt selbstverständlich den ethischen Regeln, die für die Vereinsmitglieder gelten. Sollte es im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zu Problemen kommen, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden können, besteht die Möglichkeit diese dem Beschwerdeausschuss des Vereins vorzulegen. Genauere Informationen befinden sich unter www.fbnet.dk.

§ 11. Druckfehler
Für evt. Druck- oder Bildfehler übernimmt FP keine Haftung.
§ 12. Streitigkeiten
Für alle Streitigkeiten zwischen FP und dem Mieter ist der Gerichtsstand das Amtsgericht in Dänemark.
§ 13. WENN JUGENDGRUPPEN IN EINEM FERIENHAUS ERLAUBT SIND, ZAHLEN DIESE EINE KAUTION.
Weil wir leider häufiger Probleme bei der Vermietung an junge Leute hatten (u. a. Sachbeschädigung oder fehlende Endreinigung), haben wir uns gezwungen gesehen, eine Altersgrenze von 23 Jahren, für Gruppen ab 3 Personen und darüber, festzulegen.
ALLE ANDEREN KUNDEN ZAHLEN KEINE KAUTION
DIE KAUTION BEI JUGENDGRUPPEN WIRD WIE FOLGT BERECHNET.:
Häuser ohne Whirlpool und ohne Swimmingpool Euro 400,- pro zugelassene Person.
Häuser mit Whirlpool und ohne Swimmingspool Euro 500,- pro zugelassene Person.
Häuser mit Swimmingpool Euro 700,- pro zugelassene Person.
Die Kaution muss spätestens bei Anreise bezahlt werden, um die Schlüssel zu erhalten. Die Abrechnung der Kaution erfolgt cirka 14 Tage nach Abreise abzüglich Unkosten für Schäden, Energikosten u. w.. Sollte die Kaution nicht ausreichen wird eine Rechnung zugestellt.
Sollte eine Jugendgruppe die Kaution nicht zahlen, wird der Schlüssel nicht ausgehändigt und die Mietsumme nicht zurückerstattet.
Bitte beachten in Blåvand gilt folgende Anmerkung zu §2: Das Mietobjekt darf nicht von mehr Personen bewohnt werden als im Katalog oder im Mietvertrag angegeben Kinder eingeschlossen, jedoch ist ein Kind bis zu 2 Jahren Gratis.